Der Verlust der Hoffnungsperspektiven. Politik-Konzepte der Grünen mit dem Blick auf die Bundestagswahl
Weichold, JochenDownload:
pdf-Format: Dokument 1.pdf (138 KB)
URL | http://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2009/952/ |
---|---|
Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | Rosa-Luxemburg-Stiftung |
Schriftenreihe: | Standpunkte |
Bandnummer: | 2005,09 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2005 |
Publikationsdatum: | 17.03.2009 |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.57 (Politische Beteiligung), 89.61 (Politische Parteien) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
Die schwerste Wahlniederlage in ihrer Geschichte mussten Die Grünen bei der Bundestagswahl im Dezember 1990 einstecken. Mit 4,8 Prozent der Stimmen scheiterte die Öko-Partei auf dem westlichen Wahlgebiet knapp an der Fünf-Prozent-Hürde. Die Grünen hatten das alles beherrschende Thema deutsche Einheit unterschätzt und statt dessen die drohende Klimakatastrophe in apokalyptischen Tönen thematisiert. Nur zur Erinnerung: Auch die SPD erlitt damals eine Wahlschlappe und verbuchte mit 33,5 Prozent der Stimmen ihr schlechtestes Wahlergebnis seit 1957. Ihr Spitzenkandidat, der saarländische Ministerpräsident Oskar Lafontaine, hatte – in der Sache zu Recht – im Wahlkampf und zuvor wiederholt auf die hohen Kosten einer schnellen Einigung Deutschlands hingewiesen, die keineswegs – wie die Unionsparteien suggerierten – aus der Portokasse zu bezahlen seien, sondern große Belastungen für die arbeitende Bevölkerung mit sich bringen würden.
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.