Recht und Politik in der Reform des deutschen Föderalismus
Scharpf, Fritz W.Download:
html-Format:Dokument1.html
URL | http://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2007/106/ |
---|---|
Dokumentart: | Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung |
Institut: | MPIfG - Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung |
Schriftenreihe: | MPIFG working paper |
Bandnummer: | 2005,06 |
Sprache: | Deutsch |
Erstellungsjahr: | 2005 |
Publikationsdatum: | 29.11.2007 |
SWD-Schlagwörter: | Deutschland , Föderalismus , Reform |
DDC-Sachgruppe: | Politik |
BK - Basisklassifikation: | 89.37 (Föderalismus) |
Sondersammelgebiete: | 3.6 Politik und Friedensforschung |
Kurzfassung auf Deutsch:
In der Entwicklung des deutschen Bundesstaates lassen sich drei Phasen unterscheiden: Die anfänglich ungebremste Unitarisierung der Gesetzgebung und Zentralisierung der Finanzbeziehungen wurde seit Mitte der sechziger Jahre korrigiert durch die Institutionalisierung eines "kooperativen Bundesstaates" mit eng verflochtenen Finanzbeziehungen und gesteigerten Konsenserfordernissen in der Gesetzgebung des Bundes. Seit den neunziger Jahren wird diese Lösung als lähmende "Politikverflechtung" kritisiert, die durch eine klare Trennung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern ersetzt werden sollte. Die mit dieser Zielsetzung im Herbst 2003 eingesetzte "Kommission des Bundestages und des Bundesrates zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung" ist jedoch wegen ihrer zu strikten Orientierung an diesem, die Unterschiede zwischen den Ländern ignorierenden "Trennprinzip" zunächst gescheitert. In jeder dieser Phasen wurde die Entwicklung durch die Interaktion zwischen den politischen Akteuren und Interventionen des Verfassungsgerichts geprägt, wobei die ohnehin dominante Tendenz jeweils durch die Rechtsprechung noch verstärkt und verfestigt wurde. Auch in der Arbeit der Kommission hat Dominanz verfassungsrechtlicher Diskurse problemgerechte Lösungen nicht begünstigt.
Kurzfassung auf Englisch:
There were three distinct phases in the evolution of post-war German federalism: The initial expansion of national legislative competencies and of centralized fiscal relations was corrected by the mid-1960s through the institutionalization of "cooperative federalism" with tightly integrated fiscal arrangements and very high consensus requirements for federal legislation. After the early 1990s, however, established institutions were criticized as a "joint decision trap" that ought to be replaced by a clear separation of federal and Land competencies. For this purpose, a bicameral "Commission for the Modernization of the Federal Constitution" was set up in the Fall of 2003. It failed, however, because its commitment to the "separation principle" could not accommodate the diversity of conditions among the German Länder. In each of these phases, institutional evolution was shaped by the interaction between political actors and the interventions of the constitutional court – which generally reinforced and perpetuated the dominant paradigm of each period. By the same token, constitutional-law discourses were not conducive to the constructive search for feasible and effective solutions in the Commission.
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.