Neues Bundesrechnungsmodell - Schlussbericht

Schedler, Kuno ; Knechtenhofer, Bernhard

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URL http://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2010/2051/
Dokumentart: Bericht / Forschungsbericht / Abhandlung
Institut: Universität St. Gallen - Institut für Systematisches Management und Public Governance (IMP-HSG)
Sprache: Deutsch
Erstellungsjahr: 2000
Publikationsdatum: 20.10.2010
Originalveröffentlichung: http://www.alexandria.unisg.ch/EXPORT/DL/13454.pdf (2000)
SWD-Schlagwörter: Schweiz , Öffentliches Rechnungswesen , Modernisierung
DDC-Sachgruppe: Öffentliche Verwaltung
BK - Basisklassifikation: 88.10 (Öffentliche Verwaltung: Allgemeines), 88.60 (Politische Maßnahmen), 83.52 (Finanzwissenschaft)
Sondersammelgebiete: 3.7 Verwaltungswissenschaften

Kurzfassung auf Deutsch:

Die Veränderungen in Gesellschaft und Politik der letzten Jahren beeinflussen das Finanzmanagement des Bundes so stark, dass das bestehende Rechnungsmodell nicht mehr in der Lage ist, die veränderten Informationsbedürfnisse von Parlament, Regierung und Verwaltung optimal zu befriedigen. Zur Zeit arbeiten internationale und nationale Gremien an der Weiterentwicklung der bestehenden öffentlichen Rechnungssysteme. Besonders interessant scheinen uns die Arbeiten des International Federation of Accountants - Public Sector Committee (IFAC - PSC) sowie der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren. Die Synergien der diversen Weiterentwicklungen gilt es zu nutzen, um das bestehende Bundesrechnungsmodell neu zu konzeptionieren. Anstelle von punktuellen Anpassungen des bestehenden Bundesrechnungsmodells, wie sie in den vergangenen Jahren mehrmals vollzogen wurden, schlagen wir eine grundsätzliche Neuorientierung des Rechnungswesens sowie der Rechnungslegung im Bund wie folgt vor: 1. Der Bund soll sein Rechnungswesen auf ein kontinuierliches und bruchfreies System umstellen, welches sich an den Grundsätzen des privatwirtschaftlichen Rechnungswesens orientiert (sog. Accrual Accounting). Damit verbunden ist ein breiterer Fokus für die Beurteilung des finanziellen Ausweises des Bundes. Neu sind nicht mehr primär die Zahlungsströme wichtig, sondern der finanzielle Ausweis wird ausgehend vom Erfolg mit den vier gleichberechtigten Teilen Erfolgsrechnung, Bilanz, Mittelflussrechnung und Anhang umfassender beurteilt. 2. Das Rechnungswesen sowie die Rechnungslegung sind so weit als möglich zu standardisieren. Damit wird der finanzielle Ausweis des Bundes so getreu wie möglich ausgewiesen und nationale und internationale Vergleiche werden vereinfacht. Eine Standardisierung trägt zudem wesentlich zur Transparenzverbesserung der Rechnung bei und hat viele Vorteile für die Revision, was auch von der Eidg. Finanzkontrolle immer wieder betont wurde. 3. Die heutige ressourcenorientierte parlamentarische Steuerung mit Krediten ist durch ein wirkungsorientiertes Budgetsystem abzulösen. Pro Aufgabenbereich des Bundes werden neu die Aufgaben und Finanzen gemeinsam betrachtet und die Prioritäten im Parlament werden neu aufgrund von Informationen zu Leistungen, Wirkungen und der damit verbundenen Finanzierung gesetzt. Das nach diesen Grundsätzen modifizierte Bundesrechnungsmodell verfügt über bestechende Vorteile und vermeidet ausserdem wesentliche Nachteile des heutigen Systems. Da der Bund zur Zeit sowieso sein Rechnungswesen modernisiert, kann die Umsetzung der oben formulierten Massnahmen mit relativ kleinem Zusatzaufwand in kurzer Zeit erfolgen.


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